AGB

Allgemeine Geschäftsbedingungen Seminare und Workshops

1 Anmeldung

Mit dem Einlangen der Anmeldung (per Mail oder Post) wird die Teilnahmegebühr in Rechnung gestellt. Nach Überweisung der Teilnahmegebühr ist ein Platz für mich reserviert. Bei einer Veranstaltung mit begrenzter TeilnehmerInnenzahl entscheidet das Datum der Anmeldung über die Teilnahme. Erst nach Bestätigung der Anmeldung per Mail durch das Institut für Schattenarbeit gilt ein Platz als verbindlich reserviert.

2 Teilnahmegebühr

Die Teilnahmegebühr umfasst die Teilnahme am Workshop, sowie Pausengetränke und Snacks. Anreise und Nächtigungen sind nicht inkludiert, für diese sind die TeilnehmerInnen selbst verantwortlich.

3 Rücktritt und Storno

Der Rücktritt vom Workshop muss schriftlich erfolgen. Bis 30 Tage vor Beginn der Veranstaltung ist ein kostenloser Rücktritt möglich, eine bereits überwiesene Teilnahmegebühr wird vollständig rückerstattet. Bei späterem Rücktritt, bis 15 Tage vor Beginn der Veranstaltung, wird eine Stornogebühr von 50% der Teilnahmegebühr in Rechnung einbehalten, der Restbetrag wird rückerstattet. Bei Rücktritt innerhalb von 14 Tagen vor Beginn, oder bei Nichtabmelden und Nichterscheinen bei der Veranstaltung ist die volle Teilnahmegebühr zu bezahlen, bzw. bereits bezahlte Teilnahmegebühren werden einbehalten.

4 Änderungen und Absagen

Das Zustandekommen einer Veranstaltung hängt von einer Mindestanzahl an TeilnehmerInnen ab; wird sie unterschritten, behalten wir uns vor, die Veranstaltung abzusagen. Bei Ausfall der Veranstaltung durch Krankheit der Workshopleitung oder sonstiger unvorhersehbarer Ereignisse besteht kein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung. Ersatz für entstandene Aufwendungen (Fahrtkosten, Hotelkosten, Verdienstentgang etc.) und sonstige Ansprüche sind daraus nicht abzuleiten. Dasselbe gilt für kurzfristig notwendige Terminverschiebungen bzw. Zeitplanumstellungen bei Seminaren und Lehrgängen. Muss eine Veranstaltung abgesagt werden erfolgt eine abzugsfreie Rückerstattung von bereits eingezahlten Teilnahmegebühren. Die Information darüber erfolgt in geeigneter Form spätestens 7 Tage vor der Veranstaltung.

5 Gerichtsstand

Gerichtsstand ist das zuständige Handelsgericht Wien. Es gilt das Recht der Republik Österreich.